Neu – Die Erdbebenversicherung wird obligatorisch

Bis vor ein paar Wochen musste das Risiko eines Erdbebens in der Schweiz nicht versichert werden. Nunn wurde entschieden, dass diese Versicherung für Eigenheimbesitzer obligatorisch wird. Die genauen Bestimmungen werden noch ausgearbeitet.

Eine Begründung für die Notwendigkeit liegt zwar nicht darin, dass wir regelmässig grössere Beben erleben sondern wenn ein Beben auftreten sollte ein imenser Schaden entstehen wird durch unsere enge Baudichte. Diese Schäden durch die gängigen Versicherungslösungen nicht versichert und somit bleiben Sie als Besitzer auf den Kosten sitzen.

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Lebensversicherung: Macht eine Kündigung Sinn?

Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende!!!

Dieser Bericht erfolgt in Anlehnung eines Berichtes von K-Geld. Es geht darum, dass vor ein paar Jahren eine Lebensversicherung  ohne Garantie dafür mit der Möglichkeit durch einen Fonds mehr Kapital zu erhalten abgeschlossen wurde.

In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass die prognostizierte Leistung bis heute nicht eingehalten werden konnte und effektiv ein riesiger Minusposten/Verlust bestand. Je schlechter der Fonds lief umso höher wurden die Kosten für die Risikoabsicherung und desto weniger Anteile konnten für den Kauf der Anteile verwendet werden. Unter dem Strich macht dies eine rentable Vorsorge und ein Ausgleich des Verlustes immer schwieriger.

Umso erstaunlicher finde ich, dass auch heute noch solche Lösungen auf dem Markt bestand haben und zum Teil zu wenig auf garantierte Leistungen geachtet wird. Nach meinem empfinden sollte eine Mindestgarantie auf jeden Fall vorhanden sein um entsprechende Berechnungen anstellen zu können. Das die Chance auf ein Mehrertrag erhalten bleibt sollte dabei selbstverständlich sein.

Im aufgeführten Fall ging es nun darum die Lösung aufzuheben und den Verlust in Kauf zu  nehmen oder noch weiter Geld zu investieren. Entscheiden Sie selber, was wäre für Sie die bessere Möglichkeit?

Auf der einen Seite realisieren Sie einen Verlust wissen jedoch genau was vorhanden ist. Mit einer geschickten Anlage lässt sich je nach Laufzeit dieser Verlust wieder ausgleichen. Um weiterhin vom Risikoschutz profitieren zu können empfiehlt sich im Anschluss eine neue Vorsorgelösung mit Kapitalgarantie zu vereinbaren. So ist bereits von Anfang an bekannt mit welchem Kapital Sie rechnen können und dieses kann nachträglich nicht mehr verändert werden da es vertraglich festgehalten ist. Das einzige was passieren kann ist dass Sie mehr erhalten als vorgeschrieben. Dieser Umstand hingegen ist doch vorteilhaft.

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Bei Velos droht Deckungslücke

Seit Anfang 2012 ist die Vignettenpflicht bei Velos aufgehoben. Damit fällt auch der Versicherungsschutz weg, der bisher Schäden aus Velounfällen gegenüber Dritten deckte. Das Bundesamt für Strassen weist nun darauf hin, dass Velofahrern ohne Privathaftpflichtversicherung deshalb eine Deckungslücke droht, weil das vielen Betroffenen nicht bewusst sei, wie sich gezeigt habe. Dies ein Artikel von (sda)

Ergänzend ist anzufügen, dass im ersten Moment die Kosten von einer Partei übernommen werden diese aber später zurückbezahlt werden müssen. In der Fachsprache spricht man von Regress nehmen. Wer diese Kosten – je nach Situation im mehrstelligen Tausenderbereich – nicht zurückzahlen kann gelangt rasch an die Grenzen seiner Mittel und riskiert eine Mittellosigkeit.

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Da hätte ich wohl früher etwas unternehmen müssen…

Heute eine klassische Situation aus dem Berufsalltag, welche wie ich festgestellt habe immer häufiger zur Diskussion wird.

Immer wieder kommt es bei Auszahlungen oder Pensionierungsplanungen vor, dass Leute erschrecken was Sie in Zukunft für Einnahmen haben werden – sprich Altersrente der AHV sowie eine allfällige Pensionskassenrente.

Bereits mehrfach habe ich in diesem Jahr folgendes zu hören bekommen. Wenn ich das gewusst/geglaubt hätte… dabei wurde ich doch von verschiedenen Seiten darauf hingewiesen.

Ich weiss, Vorsorgen, Analysieren und vor allem Sparen sind nicht immer die beliebtesten Themen – OK, vielleicht wenn es um Ferien geht schon – mit welchen man die Zeit verbringen möchte. Dennoch steigt die Zahl der Personen welche genau diese Aussagen machen.

Was ist passiert? Im Verlauf des Erwerbsleben wurden diese Personen immer wieder darauf hingewiesen, wie wichtig es ist, zusätzliche Sparbemühungen für die Pensionierung oder den Vorsorgefall vorzunehmen. In Beratungen hat man die Situation aufgezeigt. Massnahmen wurden vielfach keine getroffen und nun kommt das erwachen. Die Leistungen reichen nicht aus oder sind empfindlich tiefer als das gewohnte Einkommen. Nun heisst es auskommen mit dem Einkommen.

Dabei hätte diesem Szenario mit regelmässigem und konsequentem Sparen viel Wind aus den Segeln genommen werden können.

Darum ist es wichtig, und wird in nächster Zukunft immer wichtiger persönlich aktiv zu werden. Lassen Sie Ihre Situation beurteilen und ergreifen Sie anschliessend die Möglichkeit die Situation zu verbessern. Natürlich müssen diese Massnahmen im Bereich Ihres persönlichen Budget erfolgen.

Es würde mich freuen für Sie in dieser Sache aktiv werden zu dürfen. Natürlich können dies auch andere Berufskollegen und versierte Leute vornehmen.

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Weiterarbeit im Pensionsalter – Einkommen und Steuern optimieren

Wer nach dem Ordentlichen Pensionierungsalter weiterarbeiten will und kann hat heute diverse Möglichkeiten um seine Einkommen- und Steuersituation zu optimieren.

Viele Männer mit 65, respektive Frauen mit 64 sind heute noch nicht arbeitsmüde und werden noch weiterarbeiten. Teilzeitarbeit ist eine Möglichkeit um sich schrittweise aus dem Berufsalltag zurückzuziehen und an die Pensionierung zu gewöhnen.

Falls nicht anders vereinbart führt diese Weiterarbeit zu einem höheren Einkommen. Die Altersrente aus der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sowie die Rente der Pensionskasse (BVG) werden ausbezahlt. Mit dem höheren Einkommen steigen auch die Steuern an da sämtliche Rentenzahlungen als Einkommen zu versteuern sind.

Doch es gibt auch Optimierungsmöglichkeiten. Da wäre zum Beispiel der Aufschub der AHV-Altersrente. Die Mindestaufschubsdauer ist ein Jahr. Danach kann die Rente jederzeit abgerufen werden. Nicht nur diese Staffelung bringt Vorteile auf der Einkommensseite. Je länger der Aufschub der Leistungen ist umso höher wird auch die Altersrente. Der Aufschub kann maximal 5 Jahre betragen, was einer maximalen Leistungserhöhung von 31.5% entspricht.

Auch in den meisten Pensionskassen haben Sie heute die Wahlmöglichkeit die Renten nicht sofort zu beziehen. Sind sie weiterhin versichert lohnt es sich zu prüfen ob Sie noch Leistungen im Invaliditätsfall oder Todesfall mitfinanzieren. In der Regel werden hieraus nach der Pensionierung keine Leistungen mehr fällig. Anders verhällt es sich mit der Altersrente. Das zusätzlich angesparte Kapital erhöht die Altersrente. Und je nach Pensionskasse besteht auch noch ein höherer Umwandlungswert was die Rente zusätzlich erhzöht. Zudem steht Ihnen die Möglichkeit Kapital- oder Rentenbezug in der Regel weiterhin offen.

Und, Sie können weiterhin Beiträge an die 3. Säule entrichten und diese vom steuerbaren Einkommen in Abzug bringen. Die Einzahlungen sind ebenfalls bis maximal dem 70. Altersjahr möglich. Danach müssen die Gelder bezogen werden.

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Mindestsatz gilt nur für BVG-Minimalleistungen

Ein Artikel der SonntagsZeitung vom 29. Januar 2012

Nachdem das Volk eine Senkung des Umwandlungssatzes abgelehnt hat, sollte er 2012 eigentlich bei 6,9 Prozent bleiben. Nun teilt mir meine Pensionskasse aber mit, dass sie den Umwandlungssatz bis 2015 auf 6.45 Prozent senken wird. Gilt der Abstimmungsentscheid für unsere Pensionskasse nicht? Oder kann ich mich gegen die Senkung wehren?

Die Umwandlungssätze, die Ihre Pensionskasse vorsieht, liegen tatsächlich knapp unter den gesetzlichen BVG-Mindestzinssätzen, die nach der Volksabstimmung vom Sommer 2010 weiterhin gültig sind. Für die obligatorischen Leistungen darf der Mindestzinssatz – 6,9 Prozent für Männer, 6,85 für Frauen – nicht unterschritten werden. Wenn Ihre PK aber überobligatorische Leistungen bietet, so darf sie bei Bedarf ihren Gesamtumwandlungssatz senken, solange die BVG-Minimalleistungen dennoch mit dem minimalen Umwandlungssatz verzinst werden. Da die allermeisten PK in Teilbereichen überobligatorische Leistungen erbringen, darf der Umwandlungssatz über die gesamten Leistungen in aller Regel minimal unterschritten werden. Im Zweifelsfall sollten sie ihre PK bitten, deren überobligatorischen Leistungen auszuzweisen.

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Spätes Vaterglück

Vorwiegend betrifft dieser Artikel die Männer, aber auch Frauen werden immer später noch Eltern. Die Optik liegt aber für einmal bei den Herren.

Männer welche ab fünfzig oder älter noch Vater werden haben bei Pensionierung Anspruch auf Kinderrenten. Dieser Anspruch besteht bis 18, respektive bis der Nachwuchs die Erstausbildung abgeschlossen hat. Maximal bis zum 25. Altersjahr.

Die Kinderrenten fliessen einerseits aus der AHV und anderseits aus der Pensionskasse. Dies generiert ein Mehreinkommen im Alter.

Diese Zahlungen sind jedoch umstritten. Die Kosten für die Renten gehen in die Millionen. Im aktuellen Tiefzinsumfeld wo die Sozialwerke bereits damit beschäftigt sind die laufenden Altersrenten zu sichern sind die Alters-Kinderrenten mehr als nur ein Tropfen auf den heissen Stein. Man macht sich Überlegungen diese Renten in Zukunft zu reduzieren oder ganz zu streichen.

Als kleines Rechenbeispiel; Mann wird pensioniert und erhält aus der AHV die Maximalrente von CHF 2’320.-, dazu kommt pro Kind eine Altersrente von CHF 928.-.

Aus der Pensionskasse bekommt er aktuell eine monatliche Rente von CHF 2’720.- (Annahme Kapital CHF 400’000.-, Umwandlungssatz 6.8%) und eine Alters-Kinderrente von CHF 544.-.

Bei einem Kind entspricht dies monatlichen Renteneinnahmen von CHF 6’512.-.

In der AHV läuft die Diskussion die Kinderrenten von 40% auf 30% zu reduzieren. Die Berufliche Vorsorge (BVG) geht sogar noch weiter. Diskutiert wird hier gar eine komplette Abschaffung der Alters-Kinderrenten.

Damit soll dem aktuellen Bedürfnis nach Sicherung der Renten und dem Erhalt des 3-Säulen-Konzeptes Rechnung getragen werden. Entsprechend wichtiger wird auch in diesem Bereich die persönliche Vorsorge und die persönlichen Bemühungen um Sicherheit zu schaffen.

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Welche Anforderungen haben Sie an die Kapitalanlage?

Die Zeiten an den Finanzmärkten sind stürmisch, die Erträge auf den Sparkonten sind in der Vergangenheit kontinuierlich zurückgegangen. Oftmals sind die Spesen höher als der Zinsertrag.

In dieser Lage stellt sich mir die Frage welche Anforderungen Sie an eine Kapitalanlage haben. Suchen Sie die absolute Rendite oder die Sicherheit.

Schweizer sind bekannt dafür, dass das Ersparte auf Sparkonten gelagert wird. Mit dem Anspruch der Sicherheit und dass das Kapital nicht verloren geht.

Es gibt aber auch die Möglichkeit einen Teil des Ersparten andersweitig anzulegen. Eine Einmaleinlage mit 100%iger Kapitalgarantie. Sie erhalten die Chance mehr aus Ihrem Kapital zu machen ohne gleichzeitig ein höheres Risiko einzugehen da Sie die Kapitalgarantie und eine Mindestverzinsung haben.

Wie das funktioniert? Kontaktieren Sie mich, ich verrate es Ihnen gerne.

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Nicht nur steuerliche Vorteile bei Pensionskasseneinkauf beachten

Einkäufe in die Pensionskasse können Versicherte tätigen welche noch nicht die vollen Leistungen erreicht haben. Mit Einkäufen kann die Altersrente bei Pensionierung verbessert werden und Kapital in dieser Wirtschaftslage zumindest teilweise vorteilhaft angelegt werden.

Zusätzliche Einzahlungen nach Scheidung oder die Rückzahlung von Wohneigentumsvorbezug werden nicht als Einkäufe betrachtet. Bevor zusätzliche Einkäufe getätigt werden können müssen diese Leistungen wieder zurückbezahlt werden.

Ob ein zusätzlicher Einkauf für Sie persönlich Sinn macht muss individuell angeschaut werden. Auch spielt die finanzielle Situation der Pensionskasse eine entscheidende Rolle. Sind Sie nicht in einer Vollversicherung versichert besteht die Möglichkeit, dass die Pensionskasse eine Unterdeckung aufweist. Bei einer Unterdeckung könnte es sogar passieren, dass auf den Einkäufen – da meist im Überobligatorium zugewiesen – eine Null- oder sogar Negativverzinsung erfolgt.

Einkäufe verbessern die Leistungen im Alter und bringen einen steuerlichen Vorteil im Jahr der Einzahlung. Es kann von Vorteil sein nur so viel Kapital einzukaufen wie für die geplante Altersvorsorge benötigt wird. Ansonsten kann es sein, dass Sie im Alter zu viel Steuern aufgrund der Rentenzahlungen entrichten.

Planungen machen sicherlich ab dem 50. Altersjahr Sinn. In diesem Alter haben Sie noch genügend Zeit um entsprechende Massnahmen zu ergreiffen und mögliche Einzahlungen gesplittet vorzunehmen. Zudem erkennen Sie langsam – mittels Budgetplanung – wie hoch die Ausgaben anfallen, und somit kann abgeschätzt werden ob und wie viel Kapital eingekauft werden soll.

Auch muss sicherlich die aktuelle Steuerpraxis beachtet werden. Unter gewissen Voraussetzungen ist ein Kapitalbezug nach Einkäufen nicht mehr möglich.

Wollen Sie mehr wissen? Kontaktieren Sie mich!

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Hypotheken, ein Vergleich lohnt sich

Ihre bestehende Finanzierung für Wohneigentum läuft aus. Wie bereits früher erwähnt macht sich ein Vergleich in diesem Bereich schnell bemerkbar.

Klar, wenn Sie den Vergleich selber machen und direkt bei den Instituten anfragen haben Sie einen Mehraufwand. Dieser kann sicher aber lohnen falls Sie in Zukunft bessere Konditionen erhalten und damit jeden Monat Ausgaben einsparen können.

Eine Umfrage hat gezeigt, dass ein Viertel aller Besitzer keine Vergleiche anstellt wenn es um die Erneuerung der Finanzierung geht. Der Aufwand wird gescheut oder ohne Vergleich die Konditionen des bestehenden Institutes übernommen auch wenn dies eine Mindereinsparung zur Folge hat.

Nicht nur Banken sondern auch Versicherungen bieten Hypothekarprodukte an. Ein Vergleich kann sich lohnen.

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